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Schadensfreiheitsrabatt und Versicherungswechsel
Der Schadensfreiheitsrabatt steht in der Regel in einem sehr engen Bezug zum Versicherungswechsel, was ihn gerade für jeden Autofahrer bzw. Eigentümer eines Pkw so wichtig macht. Auf jeden Fall stärkt er als Verhandlungsinstrument in Bezug auf einen Versicherungswechsel die Basis des Autofahrers und kann so die Versicherung zu dem einen oder anderen Kulanz-Fall überreden. Doch um den Sachverhalt und Zusammenhang zwischen einem Schadensfreiheitsrabatt und einem Versicherungswechsel nachhaltig aufzeigen zu können, sollten erst mal die jeweiligen Begriffe geklärt werden. Der Versicherungswechsel ist wohl eindeutig, denn er erfolgt immer dann, wenn sich der Versicherungsnehmer für ein anderes Versicherungsunternehmen entscheidet, seinen alten Vertrag kündigt und bei einer anderen Gesellschaft einen neuen Vertrag abschließt. Der Schadensfreiheitsrabatt gibt die Nachlässe wieder, die einem Versicherungsnehmer von seiner Gesellschaft auf Grund von unfallfreien Jahren im Straßenverkehr an der Prämie gewährt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Prämie der Versicherung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich gezahlt wird. Wichtig ist allerdings, dass es sich um einen Vollkaskoversicherung handelt. Aber auch in zahlreichen anderen Bereichen der Versicherungswirtschaft außerhalb des Bereiches der Kfz-Versicherung gibt es in der Zwischenzeit diese Regelung eines sog. Schadensfreiheitsrabattes, um den Kunden für eine langjährige Treue ohne Schäden zu belohnen. Andererseits droht dem Kunden im Versicherungsbereich des Kfz eine Malus-Stufe, wenn er einen verschuldeten, teilweise verschuldeten oder auch ungeklärten Unfall meldet. Hier muss er – unabhängig von einer ohnehin zu zahlenden Eigenbeteiligung – grundsätzlich mit künftig höheren Prämien rechnen. In diesem Falle lohnt es sich dann, den Anbieter zu wechseln, um die Malusstufe einfach sicher zu umgehen.
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